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Stellungnahmen

Petition der KfG wegen fehlender Umsetzung der VO (EG) 561/2006 in Deutschland

Sehr geehrte Frau Vorsitzende Kersten Steinke,

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung unter der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, MdB, hat bis zum heutigen Tag die Bestimmungen der VO (EG) 561/2006 nicht umgesetzt. Durch diese Tatsache sind schon jetzt viele Arbeitsplätze bei den Deutschen Transportunternehmen verloren gegangen. Es ist zu befürchten, dass noch viele tausende weitere Stellen für Berufskraftfahrer in Deutschland vernichtet werden. Diese Benachteiligung der deutschen Spediteure und Fahrer können wir nicht länger tolerieren.

Begründung:

In VO (EG) 561/2006 Artikel 8 Absatz 8 h wurde für alle Mitgliedsstaaten verbindlich festgelegt, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden vom LKW-Fahrer nicht im Führerhaus verbracht werden darf. Die Deutsche Bundesregierung mit dem verantwortlichen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herrn Alexander Dobrindt, MdB, verweigert trotz mehrfacher eindringlicher Aufforderung durch die Kraftfahrerge-werkschaft (KFG) die Anwendung und Kontrolle der Bestimmungen in Deutschland.

Laut Staatssekretärin Dorothea Bär, MdB, werden die Vorgaben der EU bei den Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten in Deutschland deutlich übererfüllt. Wir von der KFG finden es aber merkwürdig, warum sich die Beamten vom Bundesamt für den Güterverkehr (BAG) einer Kontrolle der regelmäßigen Wochenruhezeiten mit Duldung des Bundesverkehrs-ministers entziehen dürfen. Die Aussage eines Spitzenbeamten der BAG, „wenn ein Fahrer neben dem LKW ein Zelt errichtet und dort auch schläft, hat er seine Ruhezeit auch außerhalb des Fahrzeugs verbracht“, zeigt, wie wenig Respekt für die Fahrer und deren Menschenwürde entgegengebracht wird. Nach Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 1 und den Absätzen 1,2 und 3 vom 23. Mai 1949 ist die Würde des Menschen unantastbar. Daher macht es keinen Unterschied, ob ein Fahrer aus Deutschland oder dem Ausland illegal seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Führerhaus seines LKW verbringen muss. Die Behauptung der Staatssekretärin aus dem BM für Verkehr und digitale Infrastruktur, Frau Dorothea Bär, MdB, wenn nach Art. 8 Abs. 8 der Verordnung tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden dürfen; ein Umkehrschluss, dass eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbrachten werden darf, nicht zulässig sei, weisen wir zurück. Der Referatsleiter L 20 /Presse, Herr Ministerialrat Richard Schild, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat im April 2013 schriftlich bestätigt, dass die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfen. Wenn in der 18. Legislaturperiode der zuständige Bundesminister Alexander Dobrindt heißt und Änderungen im Zuständigkeitsbereich vorgenommen wurden, hat sich die Rechtslage nicht geändert. Weil die Unternehmer der Billigflotten aus den osteuropäischen Ländern, wie z. B. Polen, Rumänien und Bulgarien keine Kontrolle ihrer Fahrer auf die Einhaltung der VO (EG) 561/2006 befürchten müssen, halten sich ihre Fahrer teilweise unter menschenunwürdigen Bedingungen wochenlang illegal in Deutschland auf. Statt in einer Pension oder einer Woh-nung leben und übernachten diese im Führerhaus der LKWs, was eindeutig verboten ist.

Der Gesetzgeber und seine nachgelagerten Behörden lasse es auch zu, dass diese Billigflotten aus dem Ausland das Kabotagegesetz umgehen und rechtswidrig Frachten in Deutschland befördern können. Weil die einheimischen Transportunternehmen mit den niedrigen Frachtpreisen der Osteuropäer nicht mithalten können, verlieren sie ständig Aufträge. Als Folge gehen in Deutschland täglich zahlreiche Arbeitsplätze im Transportgewerbe verloren. Während in Deutschland Verstöße gegen die VO (EG) 561/2006 weder kontrolliert noch bestraft werden, sind in Belgien 1.800 EUR fällig. Die Benachteiligung der deutschen Transportunternehmen im eigenen Land und den ständigen Verlust von Arbeitsplätzen in der Branche können wir nicht länger akzeptieren. Daher fordern wir die Deutsche Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, die VO (EG) 561/2006 endlich umzusetzen und die Einhaltung der Bestimmungen zu kontrollieren. Verstöße müssen hart bestraft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Xaver Winklhofer stellv. Bundesvorsitzender der KFG

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Gedruckt am 20.04.2024 18:10.