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Stellungnahme des CGB-Bundesvorsitzenden Matthäus Strebl, MdB zum Asylbewerberleistungsgesetz: „Veränderungen ausgewogen und vernünftig“

Der Bundestagsabgeordnete und CGB-Bundesvorsitzende Matthäus Strebl hat am Donnerstag, den 09.10.2014, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes im Deutschen Bundestag gesprochen. Hintergrund des Gesetzesvorhabens ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012, in dem die Richter festgestellt haben, dass „die Höhe der Geldleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes evident unzureichend ist“.

Der Sozialexperte erklärte, dass der Verpflichtung durch Karlsruhe jetzt durch diesen Gesetzesentwurf nachgekommen werde. Im Jahr 2013 wurden in der EU insgesamt 435.000 Asylbewerber registriert, wobei die höchste Anzahl in Deutschland mit 127.000 verzeichnet wurde. Fast die Hälfte aller Erstanträge wurde von Flüchtlingen aus den Ländern Syrien, Eritrea und Serbien gestellt. Matthäus Strebl, der Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales ist, stellte fest, dass man vor diesen Zahlen nicht die Augen verschließen dürfe, denn die Frage des Asyls beinhaltet die unterschiedlichsten weiteren Fragen. 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen hatten in der Sitzung beantragt, das Asylbewerberleistungsgesetz ganz abzuschaffen. Hiergegen sprach sich der CSU-Bundestagsabgeordnete und Bundesvorsitzende Matthäus Strebl aus und erläuterte, dass die Situation von Asylbewerbern, besonders in der ersten Zeit nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik, nicht vergleichbar ist, mit der Lebenssituation von Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII beziehen. Für Asylbewerber seien in der Anfangszeit - noch dazu in einem fremden Land mit fehlenden Sprachkenntnissen - die Sachleistungen mit einem Anteil von Bargeldleistungen, die richtige Leistungswahl.

Auf das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums können sich sowohl deutsche als auch ausländische Staatsangehörige, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, berufen. Da die Berechnung seit 1993 nicht mehr geändert wurde, war das Existenzminium für die Bezieher nicht mehr gewährleistet. Deshalb sollen in Zukunft die existenznotwenigen Leistungen auf der Grundlage der Einkommens – und Verbraucherstichproben ermittelt werden. Der Bundesvorsitzende erklärte weiter, dass das Bundesverfassungsgericht das Asylbewerberleistungsgesetz im Ganzen jedoch nicht für verfassungswidrig erklärt hatte. Deshalb muss die Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen das Asylbewerberleistungsgesetz ganz abzuschaffen, zurückgewiesen werden. Stattdessen nehme die Große Koalition für die betroffenen Menschen positive Gesetzesänderungen vor.

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