Lexikon
N
Nachtarbeit
Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) umfasst. Schutzvorschriften für Nachtarbeiter enthält insbesondere das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.
Gedruckt am 03.03.2026 4:30.
Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) umfasst. Schutzvorschriften für Nachtarbeiter enthält insbesondere das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.
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