Lexikon
V
Vergütung
Vergütung (Arbeitsvergütung) ist die vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer geschuldete Gegenleistung für die geleistete Arbeit. Üblicherweise wird die Vergütung von Arbeitern als Lohn und die von Angestellten als Gehalt bezeichnet.
Verhinderung
Verhinderung / Arbeitsverhinderung. Der Arbeitnehmer behält seinen Anspruch auf Arbeitsvergütung, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an seiner Arbeitspflicht gehindert ist. In Betracht kommen u.a. familiäre Anlässe wie Eheschließung, die Niederkunft der Ehefrau oder das Begräbnis des Ehegatten oder eines Elternteils.
Versetzung
Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die vorsaussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.
Vertrag - Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, in dem sich der Arbeitnehmer zu einer Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zur Zahlung der Arbeitsvergütung verpflichtet.
Verweigerung der Arbeit
Verweigerung der Arbeit (Arbeitsverweigerung) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeit nicht erbringt und es hierfür keinen berechtigten Grund gibt. Grundsätzlich berechtigt die Arbeitsverweigerung den Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Vorstellungskosten
Die Vorstellungskosten hat der Arbeitgeber zu tragen, wenn er einen Bewerber auch auf dessen eigenen Vorschlag zur Vorstellung aufgefordert hat. Zu den Vorstellungskosten gehören Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten.
Gedruckt am 08.10.2024 1:17.