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R

Revision

Revision ist das Rechtsmittel, das sich gegen Berufungsurteile des Landesarbeitsgerichts an das Bundesarbeitsgericht richtet.

Rufbereitschaft

Rufbereitschaft ist die Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich an einem selbstbestimmten, aber dem Arbeitgeber anzugebenden Ort auf Abruf zur Arbeit bereitzuhalten.

Ruhepausen

Ruhepausen sind Arbeitsunterbrechungen, die zu einem im voraus feststehenden Zeitpunkt in einem bestimmten zeitlichen Rahmen erfolgen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Einzelheiten regelt das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.

Ruhezeit

Ruhezeit ist der Zeitraum, der zwischen der Beendigung der täglichen Arbeitszeit und der Wideraufnahme der Arbeit liegt. Die Arbeitnehmer müssen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Einzelheiten regelt das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.

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Gedruckt am 28.03.2024 20:25.