Lexikon
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Tarifautonomie
Tarifautonomie ist das im Grundgesetz verankerte Recht der Tarifvertragsparteien, Tarifverträge frei von staatlichen Eingriffen abzuschließen.
Tarifbindung
Tarifbindung bedeutet, dass die Mitglieder der Tarifvertragsparteien an die tariflichen Regelungen im Tarifvertrag gebunden sind. Grundsätzlich ist für eine Tarifgeltung die beiderseitige Tarifgebundenheit erforderlich, das heißt, der Arbeitgeber muss Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft sein.
Tariföffnungsklausel
Eine Tariföffnungsklausel ist eine Vereinbarung in einem Tarifvertrag, die eine Abweichung von tariflichen Regelungen durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag erlaubt.
Tarifvertrag
Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien, der Rechtsnormen enthält, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können (normativer Teil), und der die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien regelt (schuldrechtlicher Teil).
Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Gesetzliche Regelungen über Teilzeitarbeit enthält das Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000.
Gedruckt am 11.12.2024 9:57.